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04.07.2016, 09:05 Uhr
Zweckverband Abfallwirtschaft im VB - Biotonne kommt in 2017
Aus Homberg ist Volker Orth Mitglied im ZAV
Der Kirtorfer Bürgermeister Ulrich Künz ist der alte/neue Fraktionsvorsitzende der Fraktionsgemeinschaft CDU/FDP in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft des Vogelsbergkreises. Künz sowie seine Stellvertreter Mario Döweling, (FDP), Kirtorf  und Arthur Koch, (CDU),  Schwalmtal, wurden einstimmig auf der konstituierenden Sitzung gewählt, teilte die ZAV-Fraktion mit. Im Fraktionsvorstand werden weiterhin Hans-Rainer Vollmöller als zukünftiger Vorstandsvorsitzender, als Nachfolger von Friedel Kopp (FW) sowie sein Stellvertreter Dieter Boss und die zukünftigen stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung angehören. Künz und Döweling versichern, dass man auch zukünftig die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Verbandsversammlung des ZAV fortsetzen werde.

Die neue CDU/FDP-Fraktion in der ZAV-Verbandsversammlung


Auch werde man mit den übrigen Fraktionen immer offen sein für Gespräche und konstruktive Entscheidungsfindungen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die CDU/FDP-Fraktion stellt 19 von 40 Abgeordneten in der Verbandsversammlung Der CDU/FDP-Fraktion gehören an: Harald Bartel, Kirtorf, Dieter Boss, Schwalmtal, Angelika Förster, Lauterbach, Patrick Heil, Lautertal, Dr. Hans Heuser, Mücke, Dietmar Krist, Antrifttal, Willy Kreutzer, Schlitz, Ulrich Künz, Kirtorf, Manfred Müller, Feldatal, Rosemarie Müller, Feldatal, Volker Orth, Homberg/Ohm, Michael Refflinghaus, Alsfeld, Dr. Birgit Richtberg, Romrod, Anita Schlorke, Alsfeld, Peter Schwan, Herbstein, Margit Wallisch, Schotten und Rainer-Hans Vollmöller, Lauterbach, Mario Döweling, Kirtorf, und Meike Riedner, Schotten.

Zum Thema „Einführung der flächendeckenden Biotonne“ zum 01.01.2017 durch Mehrheitsentscheidungen von SPD, Grüne und FW in der Verbandsversammlung der alten Legislaturperiode kritisierte Künz erneut diese Entscheidung. Nach Auffassung der ZAV-Fraktion hätte eine Pflicht zur Einführung einer Biotonne nicht bestanden. Eine weitergehende Sammlung mit einer Biotonne wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn dadurch eine Verwertung der Abfälle erreicht wird, die den Schutz von Menschen und Umwelt besser gewährleistet und wenn die damit verbundenen Kosten wirtschaftlich zumutbar sind. Im Vogelsbergkreis wird mit den Grünabfällen bereits ein Großteil der Bioabfälle getrennt gesammelt und hochwertig verwertet. Die durchgeführten Untersuchungen die auf Veranlassung der CDU und FDP seinerzeit durchgeführt worden sind, hätten ergeben, dass die zusätzliche Sammlung der Bioabfälle mit einer Biotonne im Vogelbergkreis, unabhängig von der gewählten Umsetzungsvariante, zu keiner wesentlich hochwertigeren Verwertung der Bioabfälle, als die heutige Situation geführt hätte.

Die nunmehr erheblichen Mehrkosten und die vermutlich deutlich höheren Gebühren für die Nutzer einer zusätzlichen Biotonne stünden außer Verhältnis zum Nutzen gegenüber der Umwelt und ist daher nach Einschätzung von Ulrich Künz deshalb wirtschaftlich nicht zumutbar. Die rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer zusätzlichen getrennten Bioabfallsammlung mit einer Biotonne ergab sich unter diesen Umständen aus § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nicht. Auch habe die CDU seinerzeit die Verbandsversammlung aufgefordert, festzustellen, dass keine gesetzliche Verpflichtung des Vogelsbergkreises besteht, die Bioabfälle im Kreisgebiet mit einer zusätzlichen Biotonne getrennt zu sammeln und von der Einführung einer zusätzlichen Biotonne abzusehen und ein solche Maßnahme nicht in das Abfallwirtschaftskonzept aufzunehmen.

Die Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsident hätte einen solchen Beschluss der Zweckverbandsversammlung nur erfolgreich beanstanden können, wenn er gegen Gesetze verstoßen würde. Dies war nach dem vorliegenden Gutachten, so die CDU nicht zu erwarten gewesen. Jedoch hätten SPD, Grüne und zum Schluss auch die Freien Wähler diese Vorschläge nicht mitgetragen. Dass die CDU-Fraktion in der Argumentation nicht so falsch gelegen habe, kann man auch in anderen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile sehen. Denn dort hätten auch Untersuchungen bzw. Mengenprognosen ergeben, dass mit einer Biotonne ein größerer Anteil von Bioabfällen erfasst würde, der heute im Garten kompostiert oder als Grünabfall von den privaten Haushalten auf Sammelplätzen wie im Vogelsbergkreis gebracht wird. Die aus dem Hausmüll abschöpfbare Bioabfallmenge wäre dagegen geringer. Die Ökobilanz für die Ist Situation mit Biotonne wie auch im Vogelsbergkreis ergab, dass bereits die heutige Situation ohne Biotonne zu einem kleinen ökologischen Vorteil führt. Eine Biotonne würde dagegen, so Künz weiter, unabhängig von der gewählten Umsetzungsvariante nur einen geringen weiteren ökologischen Vorteil bringen.

Die CDU-Fraktion ist deshalb nach wie vor der Auffassung, dass eine zusätzliche Biotonne im Vogelsbergkreis unter Umweltaspekten nicht eindeutig die beste Entsorgungsoption ist und zu keiner wesentlich hochwertigeren Verwertung der Bioabfälle als die heutige Situation führt. Die seinerzeit erstellte Ökobilanz hat sich nach Einschätzung der CDU-Kommunalpolitiker an den dafür gültigen Formen und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes orientiert. Die Wirtschaftlichkeits-untersuchung hat außerdem zu dem Ergebnis geführt, dass durch die Einführung einer Biotonne, je nach Umsetzungsvariante gegenüber der Ist-Situation erhebliche Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger im Vogelsbergkreis von 1,2 Mio € entstanden wären.

Da die Entscheidungen der Verbandsversammlung zur Einführung der flächendeckenden Biotonne nunmehr rechtskräftig sind und die Umsetzung zum 01.01.2017 erfolgen wird, werde die CDU/FDP-Fraktion alles daran setzen, möglichst kostengünstige Umsetzungsvarianten für die Einführung der Biotonne im Vogelsbergkreis zu ermöglichen. Die Belastbarkeit der Bürgerinnen und Bürger insbesondere was die Gebührenhaushalte angeht, habe in den ländlichen Regionen schon längst ihre Grenzen erreicht, so Künz abschließend.